Abbruch

Falls bauseits noch nicht erfolgt, ermitteln wir vor Umbau / Sanierung / Abbruch eines Bauwerkes anhand seiner früheren Nutzung und durch Inaugenscheinnahme, ob mit einer Schadstoffbelastung zu rechnen ist. Vor dem eigentlichen Abbruch entfernen wir alle Stoffe, die nicht in den Bauschutt gehören.

 

Leistungen

  • geordneter Rückbau der Gebäudesubstanz
  • Abtrennung und Entsorgung schadstoffhaltiger Baustoffe
  • Klassifizierung des Bauschutts nach Einbauklassen

 

Vorbereitungen

Einsturzgefahr, zu wenig Platz, neue Projekte – all dies sind Gründe für den Abriss eines alten Gebäudes. Dabei gilt es eine Vielzahl von Regeln und Vorschriften zu beachten. Es müssen Sicherheitsabstände zu umliegenden Grundstücken und Bauwerken eingehalten werden, u.a. um benachbarte Bauwerke und Landschaften nicht zu beschädigen. Auch die Gesundheit der Menschen im Umfeld des morschen Gebäudes muss Berücksichtigung finden. Diese kann durch gesundheitsschädigende Stoffe, die sich in verschiedenen Bereichen des Bauwerks befinden können, gefährdet werden. Als Beispiel sei hier Asbest zu nennen, welches in alten Lüftungssystemen zum Einsatz kam.
Um also Verzögerungen während der Abrissarbeiten zu verhindern, sollte das Gebäude noch vor Beginn des Abbruchs gründlich auf Schadstoffe geprüft werden. Aber auch Dinge wie Genehmigungen und der Denkmalschutz müssen berücksichtigt werden.

Hat man nun all die Rahmenbedingungen einkalkuliert und abgeklärt, kann es an den eigentlichen Prozess gehen – den Abbruch.

 

Der Hauptteil

Meist wird mit dem nicht-konstruktiven Abbruch begonnen. Hierbei werden zunächst all die Teile entfernt, die als nicht tragend gelten, z.B. Einbauwände. Umgangssprachlich nennt man das Ganze auch Entkernung.

Im Anschluss daran kommt man zum konstruktiven Abbruch, was man sich heute gern mit großen Explosionen vorstellt. Sie finden allerdings nur in manchen Situationen statt und so ein Abbruch kann im Vergleich dazu schon fast ruhig ablaufen. Soweit möglich kann erstmal demontiert werden. Sollte der Platz einmal knapp werden, würde sich eine Sprengung nicht anbieten, also kann mit einem mechanischen Greifer abgegriffen werden. So kann platzsparend von oben nach unten vorangeschritten werden. Sollte der Raum allerdings nicht zu eng sein, kann auch weniger aufwändig eingerissen werden.

 

Aufräumarbeiten

Schließlich muss der Bauschutt im Sinne der Abfallverwertung und des Recyclings entsorgt werden. Dies verlangt wie in jedem Bereich eine saubere „Mülltrennung“, nur in einer anderen Gewichtsklasse. Die Trennung von Bauschutt ist dabei etwas geradliniger angedacht. Es geht um recyclebar oder nicht recyclebar, druckfest oder nicht druckfest.

 

Exkurs: Grundsätze der Einstufung von Abbruchmaterialien

Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Bauherrn, zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, ob das zum Abbruch vorgesehene Gebäude oder der Boden kontaminiert sind. Die nachfolgende Einstufung der anfallenden Abfälle erfolgt auf Grundlage der „Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses“ (AVV) in der jeweils aktuellen Version. Laut AVV-Abfallschlüssel ist Bauschutt aus Gebäuden dann zu unterteilen in

  • Betonplatten und Betonbruchstücke,
  • Dachziegel und Ziegelsteine sowie Bruchstücke davon,
  • Ziegelsteine mit anhaftenden Fliesen,
  • Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik sowie
  • Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit gefährlichen Bestandteilen wie Asbest oder Teer.

Zusätzlich können bei Abbrucharbeiten natürlich auch Holzabfälle anfallen. Sie sind sofort auf der Baustelle separat zur Entsorgung zu sammeln. Ihre Entsorgung unterliegt der Altholzverordnung (AltholzV). Auch hier gibt es verschiedene Kategorien, in die die Holzabfälle einzuteilen sind. Nicht wiederverwertbare Teile sind in einer zugelassenen Anlage zu beseitigen.

Bei Straßenbauarbeiten wie Rückbau, Umbau, Ausbau oder Instandsetzung kann Straßenaufbruch anfallen, der unterteilt wird in

  • Ausbauasphalt (Bindemittel Bitumen),
  • pechhaltiger Straßenaufbruch (Bindemittel Pech),
  • Natur-, Beton- oder andere Werksteine,
  • hydraulisch gebundener Straßenaufbruch,
  • ungebundener Straßenaufbruch.

 

Bauschutt nach Einbauklassen

Nach Abbrucharbeiten und der ersten Trennung des Abbruchmaterials nach AVV erfolgt die Prüfung, welche der angefallenen Materialien zur Wiederverwertung geeignet sind. Hilfestellung für die Klassifizierung des Bauschutts nach Einbauklassen sind die Empfehlungen der LAGA-Mitteilungen. Die LAGA (Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) ist ein Gremium der deutschen Umweltministerkonferenz und formuliert die sich schnell wandelnden Anforderungen des Abfallrechts in Form von Technischen Regeln. Ziel ist, Bauschutt in offenen oder geschlossenen Kreisläufen durch Recycling wieder zu verwerten. Was wie verwertet werden kann, wird in den so genannten Einbauklassen definiert: Einbauklasse 0 (uneingeschränkter Einbau), Einbauklasse 1 (eingeschränkter offener Einbau) und Einbauklasse 2 (eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen).

Abbrucharbeiten unterliegen also sehr vielen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Als Fachunternehmen in Vorpommern stellen wir sicher, dass alle Anforderungen rechtssicher umgesetzt werden.