Renaturierung

Wir leisten unseren Beitrag zum Erhalt, bzw. Wiederherstellung der regenerierenden Kraft der Natur. Es geht um die Wiederherstellung naturnaher Lebensräume dort wo durch menschliche Besiedlung, industrielle oder intensive landwirtschaftliche Nutzung Ökosysteme geschädigt oder zerstört wurden. Unsere zum Einsatz kommende Technik ist auf den schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen ausgerichtet.

 

Leistungen

  • Sohlaufhöhungen (Sohlschwellen/-gleiten/Fischwanderhilfen)
  • Wiederherstellung naturnaher Fließgewässer (Mäandrierung)
  • Wiederherstellung beeinträchtigter Feuchtgebiete
  • Moorrenaturierung
  • Rückbau verrohrter Teilflächen in Meliorationsgebieten

 

Flüsse

Generell sollten Landschaften und Ökosysteme geschützt werden, sodass Schäden gar nicht erst verursacht werden. Was aber passiert, wenn Flüsse schon begradigt wurden, Moore trockengelegt wurden oder Industriegebiete aufgebaut wurden? Die Flora und Fauna wurden zerstört.

In solchen Fällen kann durch Kulturbau und Renaturierung ein Großteil des ursprünglichen Zustandes wiederhergestellt werden.

Flüsse können naturnahe Windungen, sogenannte Mäander, erhalten, durch die die Strömungsgeschwindigkeit erheblich reduziert wird, denn in den Kurven wird das Wasser erheblich gebremst. Eine weitere Landschaft, die unter der menschlichen Veränderung von Flüssen leidet, sind Auen. Das sind Gebiete, in die das Flusswasser bei starkem Regenfall vordringt und diese überschwemmt. Durch den Bau von Dämmen gehen diese allerdings vollkommen verloren. Durch das Verlegen dieser Dämme oder das Durchstechen kann das Wasser die Auen wieder erreichen und so das dortige Ökosystem wiederherstellen. Auch Überschwemmungen können dadurch vermieden werden.

 

Andere Feuchtgebiete

Viele Feuchtgebiete wurden schon seit ungefähr 300 Jahren Entwässerungsarbeiten unterzogen. Diese nennt man heute auch Meliorationsgebiete. Genutzt wurden Sie sowohl als landwirtschaftlich genutzte Flächen, aber auch um Wohnraum zu schaffen. Mit zunehmendem Alter dieser Gebiete müssen sie an heutige, umweltverträglichere Standards angepasst oder gänzlich rückgebaut werden.

Moore können durch Wiedervernässung ihrem natürlichen Zustand wieder nähergebracht werden. Dies erreicht man, indem zuerst bestehende Entwässerungsgräben geschlossen werden und vorzugsweise mineralsalzarmes Wasser (ähnlich dem Regenwasser) zugeführt wird. Das vorhandene Gehölz wird entfernt, sodass die Sonne wieder Zugang hat und über das abgestorbene Holz das dringend benötigte Wasser nicht verdunsten kann. Die ungewünschte Vegetation wird in diesem neuen und ungewohnten Umfeld schnell Raum machen für typische Moorflora. Anschließend gilt es zu warten, bis diese sich in vollem Maße ausbreiten kann und der Boden wieder mit Regenwasser vollgesogen ist.

 

Gestaltung der Gewässermorphologie

Jedes Gewässer besitzt eine spezielle Gestalt oder Form („Morphologie“), die in der Vergangenheit in vielen Fällen stark verändert wurde. In 2017 hat die Bundesregierung beschlossen, zahlreiche Nebenwasserstraßen als „Blaues Band“ zu renaturieren. Zwischen den Ufern eines Fließgewässers liegt das Gewässerbett bzw. die Gewässersohle. In manchen Fällen kann die Gewässersohle allerdings nicht in ihrem natürlichen Zustand belassen werden. Da Flüsse und Bäche oft eine große Menge an groben Feststoffen wie Schlamm, Geröll oder Kies mitführen, verändert sich die Sohle unter Umständen durch Ablagerungen oder Abtragungen. Dies kann auch für schiffbare Wasserstraßen in Vorpommern zu Problemen führen.

 

Sohlaufhöhungen

Sohlschwellen oder Sohlgleiten sind bauliche Maßnahmen, die eine Tiefenerosion im Wasserlauf verhindern oder mindern sollen. Sie reduzieren auch die Fließgeschwindigkeit an Steilstellen von Fließgewässern und damit die Gefahr von Abtragungen. Sohlschwellen sind meist so hoch, dass sie verhindern, dass Fische und Wirbellose sie aufwärts überwinden können. Es ist also zu prüfen, ob im jeweiligen Gewässer Alternativen möglich sind. Sohlgleiten beispielsweise sind mit einem Gefälle zwischen 1:20 bis 1:30 deutlich flacher. Ansonsten unterscheiden sich beide Varianten nicht wesentlich. Doch nicht nur der Bau von Sohlaufhöhungen gehört zu den Aufgaben des Kulturbaus, sondern auch deren Rückbau. Sohlaufhöhungen müssen durch Grundräumung dann wieder entfernt werden, wenn der Wasserabfluss nicht mehr reibungslos gewährleistet ist.

Das Errichten und Entfernen von Sohlaufhöhungen braucht in der Regel eine wasserrechtliche Zulassung nach Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetz.

 

Fischwanderhilfen

Fischwanderungen dienen der Fortpflanzung und Nahrungssuche der Fische. Steilstellen im natürlichen oder kultivierten Wasserlauf können von ihnen gegen die Fließrichtung oft nicht überwunden werden. Das ist etwa der Fall bei Bauwerken wie Stauwehren, Wasserkraftanlagen, aber auch an Wasserfällen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, Gewässer wieder fischgängig zu machen, um das ökologische Gleichgewicht zu erhalten oder wieder herzustellen. Daher gibt es Fischaufstiegshilfen inzwischen in vielen verschiedenen Ausführungen. Fischtreppe, Fischleiter, Fischweg oder Fischpass – je nach Fließgewässer und angepasst an die gewässerspezifischen Fischarten kann die Dimensionierung individuell erfolgen.