Küstenschutz

Die Herstellung und Instandhaltung von Küstenschutzbauten sind die zentralen Bereiche des Küstenschutzes im Baugewerbe. Laut Grundgesetz gilt der Küstenschutz als eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern, so dass der Bund 50 % der Kosten zu tragen hat. Zum Einen sollen die an den Küsten lebenden Menschen vor Überflutungen bei Sturmfluten geschützt werden (Hochwasserschutz), zum Anderen die Küsten selbst vor Landverlust und Uferrückgang. Auch durch den Klimawandel kommen neue Anforderungen auf den Küstenschutz zu. Der langfristig zu erwartende Anstieg des Meeresspiegels und extreme Wetterlagen erfordern neue und flexible Schutzmaßnahmen. In Deutschland betreiben neben Mecklenburg-Vorpommern auch die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen Küstenschutz.

Unter Küstenschutzbauten sind vor allem Deiche, Siele, Buhnen, Aufspülungen oder Deckwerke zu verstehen. Deiche wirken mit einem niedrigen Steigungsgrad zum Wasser hin sehr effektiv, da sich das herankommende Wasser hier ausrollen kann. Steht wenig Platz zur Verfügung, wird anstelle des üblichen, bepflanzten Erdwalls eine Verkleidung mit Beton oder Steinen gewählt. Manchmal werden Siele, also verschließbare Gewässerdurchlässe, in die Deiche eingebaut. Sie ermöglichen einen Ausgleich des Wasserdruckes auf die Deichanlage. Mit Buhnen wird vor allem an Steilküsten der Erosion entgegen gewirkt. Hier können sonst sehr gefährliche Abbrüche entstehen. Buhnen sind Dämme, die lotgerecht zum Ufer in das Wasser hineinragen und Sedimente, Gehölz und Kraut abfangen. Damit wird die Strömungsgeschwindigkeit des Wassers abgebremst. Buhnen können aus Holz, Beton oder Stahl gefertigt sein.

Als naturnahe, aber kostenintensive Schutzmaßnahme gilt die Aufspülung (Strand- und Küstenaufspülung). Sie soll Landverluste durch Wind und Wellen ausgleichen oder als Dünenverstärkung oder –erhöhung wirken. Um besonders gefährdete Uferbauwerke wie Böschungen und Deiche wasserseitig zu schützen, gibt es die so genannten Deckwerke. Dabei handelt es sich um Steinaufschüttungen oder Pflasterungen, die durch einen entsprechenden Neigungswinkel den dynamischen Bewegungen des ankommenden Wassers gerecht werden müssen. Offene und geschlossene Deckwerke, Schütt-, Setz- oder Betonsteindeckwerke werden heute möglichst so gestaltet, dass zusätzlich Begrünungen vorgenommen werden können.

Im Küstenschutz nutzt der Bauunternehmer aufgrund der großen Komplexität des Projektes häufig zusätzlich auch die Kapazitäten kompetenter Nachunternehmer.